FahrzeugtechnikAU Abgasuntersuchung

 Termine, Gebühren, Anmeldung

Ziele:
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 47a schreibt regelmäßige Untersuchungen des Abgasverhaltens der im Straßenverkehr befindlichen Fahrzeuge (Abgasuntersuchung AU) vor. Diese Untersuchungen an Fahrzeugen mit Fremd- oder Kompressionszündungsmotoren sind in der Anlage VIII a (§ 47a) geregelt. Kfz-Betriebe, die die Anerkennung zur Durchführung von AU-Untersuchungen anstreben, müssen die von ihnen eingesetzten Fachkräfte schulen lassen. Unterschriftsberechtigt sind verantwortliche Fachkräfte mit entsprechender Meisterprüfung. Je nach Betriebsgröße können auch Kfz-Gesell/innen verantwortliche Fachkräfte sein, die jedoch keine Unterschriftsberechtigung haben. Die Schulung/Prüfung, der mit der AU-Prüfung beauftragten Mitarbeitenden, ist alle 36 Monate zu aktualisieren.

Voraussetzung für die amtliche Anerkennung:

  • Der AU-Betrieb ist in der Handwerksrolle als Kfz-Techniker-Meisterbetrieb eingetragen.
  • Der/die AU-Verantwortliche ist fachlich und persönlich geeignet.
  • Die zur AU erforderlichen Prüf- und Messgeräte sowie ein entsprechender Prüfraum stehen zur Verfügung.
  • Die erforderlichen Sachkenntnisse (alle 36 Monate Wiederholungsschulung mit Prüfung) werden durch das AU-Zertifikat dokumentiert.

Inhalte:

  • Bedeutung der amtlichen Prüfung
  • Fahrzeugidentifizierung bezüglich Fahrzeuggruppen
  • Spezielle technische Merkmale und Sachverhalte (Erstteilnehmende)
  • Zusammenhänge zwischen Technik und Schadstoffemission
  • Ziele, Umfang und Funktion der On-Board-Diagnose (OBD)
  • Bedeutung, Verantwortung und Aufgabenbereich des AU-Beauftragten (AUB) zur Qualitätssicherung
  • Durchführung der Abgasuntersuchung

Zielgruppe:
Meister/innen und Gesellen/innen des Kfz-Handwerks

Abschluss:
Sie erhalten nach bestandener Prüfung das Zertifikat und die Teilnahmebescheinigung der TAK (Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes GmbH).

Das Foto zeigt ein Beratungsbüro im Infocenter der Handwerkskammer.
HWK Düsseldorf

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