FahrzeugtechnikAU Abgasuntersuchung
Ziele:
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 47a schreibt regelmäßige Untersuchungen des Abgasverhaltens der im Straßenverkehr befindlichen Fahrzeuge (Abgasuntersuchung AU) vor. Diese Untersuchungen an Fahrzeugen mit Fremd- oder Kompressionszündungsmotoren sind in der Anlage VIII a (§ 47a) geregelt. Kfz-Betriebe, die die Anerkennung zur Durchführung von AU-Untersuchungen anstreben, müssen die von ihnen eingesetzten Fachkräfte schulen lassen. Unterschriftsberechtigt sind verantwortliche Fachkräfte mit entsprechender Meisterprüfung. Je nach Betriebsgröße können auch Kfz-Gesell/innen verantwortliche Fachkräfte sein, die jedoch keine Unterschriftsberechtigung haben. Die Schulung/Prüfung, der mit der AU-Prüfung beauftragten Mitarbeitenden, ist alle 36 Monate zu aktualisieren.
Voraussetzung für die amtliche Anerkennung:
- Der AU-Betrieb ist in der Handwerksrolle als Kfz-Techniker-Meisterbetrieb eingetragen.
- Der/die AU-Verantwortliche ist fachlich und persönlich geeignet.
- Die zur AU erforderlichen Prüf- und Messgeräte sowie ein entsprechender Prüfraum stehen zur Verfügung.
- Die erforderlichen Sachkenntnisse (alle 36 Monate Wiederholungsschulung mit Prüfung) werden durch das AU-Zertifikat dokumentiert.
Inhalte:
- Bedeutung der amtlichen Prüfung
- Fahrzeugidentifizierung bezüglich Fahrzeuggruppen
- Spezielle technische Merkmale und Sachverhalte (Erstteilnehmende)
- Zusammenhänge zwischen Technik und Schadstoffemission
- Ziele, Umfang und Funktion der On-Board-Diagnose (OBD)
- Bedeutung, Verantwortung und Aufgabenbereich des AU-Beauftragten (AUB) zur Qualitätssicherung
- Durchführung der Abgasuntersuchung
Zielgruppe:
Meister/innen und Gesellen/innen des Kfz-Handwerks
Abschluss:
Sie erhalten nach bestandener Prüfung das Zertifikat und die Teilnahmebescheinigung der TAK (Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes GmbH).